• Heute liegt eine leichte Unsicherheit über dem Kollektiv.
    Gedanken kreisen. Gefühle schwanken. Nicht alles ist sofort klar.
    Die Wolken sagen:
    Verwirrung ist nur vorübergehend
    Nicht jede Stimmung ist eine Wahrheit
    Warte, bevor du entscheidest
    Es kann sein, dass heute:
    – Nachrichten missverstanden werden
    – Emotionen schneller hochkochen
    – Zweifel stärker wirken als sonst
    Aber:
    Hinter den Wolken scheint bereits die Sonne.
    Du musst sie nur durchziehen lassen.
    Botschaft für uns alle:
    Triff heute keine Entscheidung aus Angst oder Druck.
    Atme. Warte. Beobachte.
    Morgen sieht vieles schon klarer aus.
    https://youtube.com/shorts/L0pb8CjGxfg?si=JLUfdg8LBLkxLAgj
    Heute liegt eine leichte Unsicherheit über dem Kollektiv. Gedanken kreisen. Gefühle schwanken. Nicht alles ist sofort klar. Die Wolken sagen: ✨ Verwirrung ist nur vorübergehend ✨ Nicht jede Stimmung ist eine Wahrheit ✨ Warte, bevor du entscheidest Es kann sein, dass heute: – Nachrichten missverstanden werden – Emotionen schneller hochkochen – Zweifel stärker wirken als sonst Aber: Hinter den Wolken scheint bereits die Sonne. 🌤️ Du musst sie nur durchziehen lassen. 🌙 Botschaft für uns alle: Triff heute keine Entscheidung aus Angst oder Druck. Atme. Warte. Beobachte. Morgen sieht vieles schon klarer aus. https://youtube.com/shorts/L0pb8CjGxfg?si=JLUfdg8LBLkxLAgj
    YOUTUBE.COM
    Bevor Sie zu YouTube weitergehen
    ·3Кб Просмотры
  • Wir sind keine perfekten Wesen.
    Wir sind bequem, stolz, gierig, wütend – manchmal alles an einem Tag.#DieTäglichenSünden
    #MenschlichSein
    #Selbstreflexion
    #Gedankenanstoss
    #Alltag
    #Charakter
    #Persönlichkeitsentwicklung
    #Bewusstsein
    #Nachdenken
    #EhrlichZuSichSelbst
    #InnereArbeit
    #Werte
    #Mindset
    #Reflexion
    #RealTalk
    Wir sind keine perfekten Wesen. Wir sind bequem, stolz, gierig, wütend – manchmal alles an einem Tag.#DieTäglichenSünden #MenschlichSein #Selbstreflexion #Gedankenanstoss #Alltag #Charakter #Persönlichkeitsentwicklung #Bewusstsein #Nachdenken #EhrlichZuSichSelbst #InnereArbeit #Werte #Mindset #Reflexion #RealTalk
    ·6Кб Просмотры ·0 Plays
  • Heute entführt euch Caley Rose auf eine Tour mit der Strassenbahn durch ein weihnachtliches Bremen. Und wer weiss, vielleicht denkt man mal wieder darüber nach wer in diesen Tagen so neben einem sitzt mit seinen Gedanken, seinen Sorgen...
    https://kibeats.com/track/MaVaWyYBU8gyxdH
    Heute entführt euch Caley Rose auf eine Tour mit der Strassenbahn durch ein weihnachtliches Bremen. Und wer weiss, vielleicht denkt man mal wieder darüber nach wer in diesen Tagen so neben einem sitzt mit seinen Gedanken, seinen Sorgen... https://kibeats.com/track/MaVaWyYBU8gyxdH
    KIBEATS.COM
    Linie Zehn
    Schaut mal wieder hin wenn ihr in einer Bahn sitzt.
    ·2Кб Просмотры
  • In Gedanken bei den Opfern und Angehörigen. #Amoklauf #graz1006 #Graz
    In Gedanken bei den Opfern und Angehörigen. 🕯️ #Amoklauf #graz1006 #Graz
    Sad
    2
    ·5Кб Просмотры
  • Gedanken zum Nachdenken

    https://m.focus.de/politik/meinung/helmut-markworts-tagebuch-elon-musks-geld-ist-willkommen-seine-meinung-nicht_id_260623361.html
    Gedanken zum Nachdenken 🤔🤔🤔🤔🤔 https://m.focus.de/politik/meinung/helmut-markworts-tagebuch-elon-musks-geld-ist-willkommen-seine-meinung-nicht_id_260623361.html
    M.FOCUS.DE
    Elon Musks Geld ist willkommen, seine Meinung nicht
    Elon Musk vom Retter zum Teufel: Seine kritischen Worte in der „Welt am Sonntag“ lösen in Deutschland ein Schockgewitter aus. Politik und Medien reagieren verärgert und offenbaren Doppelmoral.
    ·4Кб Просмотры
  • Fabio Hasler @fuulu92 schrieb

    'Heute werde ich meine sorgfältig ausgearbeitete Studie "#Turbokrebs bei #Schwurblern - Töten #Heilpraktiker?" publizieren. Nach sorgfältigen Interviews mit Hunderten von Betroffenen ist das Ergebnis eindeutig. Die #mRNA-#Impfung löst keinen #Krebs aus - aber Schwurbelei.

    Das Ergebnis ist sehr überraschend, aber darf auf keinen Fall ignoriert werden! Das Ergebnis hat 3 Sterne, ist also statistisch signifikant und somit Fakt. Eine andere Erklärung gibt es nicht. Turbokrebs gibt es nur bei ungeimpften Schwurblern. Erklärungen?

    Ich vermute, Heilpraktiker lösen Turbokrebs aus. Ich habe bereits eindeutige Beweise dafür gefunden, darf die aber nicht publizieren, ansonsten zerstört mich die Heilpraktiker-Lobby beruflich. Ich teile die Daten gerne mit @berlinerzeitung
    oder @nau_live
    . Interessiert?

    Ihr habt die Analyse von Frau #Krüger ohne Hintergedanken publiziert. Da habt ihr sicher auch Platz für meine hochseriöse Studie, die zwar noch keinen Peer-Review durchlaufen hat, aber die richtigen Fragen stellt!
    '
    Fabio Hasler @fuulu92 schrieb 'Heute werde ich meine sorgfältig ausgearbeitete Studie "#Turbokrebs bei #Schwurblern - Töten #Heilpraktiker?" publizieren. Nach sorgfältigen Interviews mit Hunderten von Betroffenen ist das Ergebnis eindeutig. Die #mRNA-#Impfung löst keinen #Krebs aus - aber Schwurbelei. Das Ergebnis ist sehr überraschend, aber darf auf keinen Fall ignoriert werden! Das Ergebnis hat 3 Sterne, ist also statistisch signifikant und somit Fakt. Eine andere Erklärung gibt es nicht. Turbokrebs gibt es nur bei ungeimpften Schwurblern. Erklärungen? Ich vermute, Heilpraktiker lösen Turbokrebs aus. Ich habe bereits eindeutige Beweise dafür gefunden, darf die aber nicht publizieren, ansonsten zerstört mich die Heilpraktiker-Lobby beruflich. Ich teile die Daten gerne mit @berlinerzeitung oder @nau_live . Interessiert? Ihr habt die Analyse von Frau #Krüger ohne Hintergedanken publiziert. Da habt ihr sicher auch Platz für meine hochseriöse Studie, die zwar noch keinen Peer-Review durchlaufen hat, aber die richtigen Fragen stellt! '
    ·9Кб Просмотры
  • Hallo liebe Freunde,
    ich bedanke mich herzlichst für die vielen tollen beiträge zum gemeinsamen gedankenaustausch im jahr 2023!

    Ich habe heute meinen letzten arbeitstag und 18 uhr fällt spätestens der hammer!

    Ab morgen wird zu dritt in familie gefeiert und am 28./29. geht es dann nach berlin zu kindern und enkeln (die jüngste wird ja am 29. einen monat).

    ich wünsche euch/euren gesamten familien eine frohe und besinnliche weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. :)
    ganz viele liebe grüße und bis in neuer frische wieder hier!

    Ciao sagt jürgen
    Hallo liebe Freunde, ich bedanke mich herzlichst für die vielen tollen beiträge zum gemeinsamen gedankenaustausch im jahr 2023! Ich habe heute meinen letzten arbeitstag und 18 uhr fällt spätestens der hammer! Ab morgen wird zu dritt in familie gefeiert und am 28./29. geht es dann nach berlin zu kindern und enkeln (die jüngste wird ja am 29. einen monat). ich wünsche euch/euren gesamten familien eine frohe und besinnliche weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. :) ganz viele liebe grüße und bis in neuer frische wieder hier! Ciao sagt jürgen🙂
    Love
    1
    1 Комментарии ·3Кб Просмотры
  • Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
    Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

    Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
    Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte?fbclid=IwAR0KVyCJE0QvldlVpCKWB5koEkadOaiWsZ1fQuRAtkpIC8qjzeFXnW6ZCn8

    ABER NICH IN DEUTSCHLAND!!!
    Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit) Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte?fbclid=IwAR0KVyCJE0QvldlVpCKWB5koEkadOaiWsZ1fQuRAtkpIC8qjzeFXnW6ZCn8 ABER NICH IN DEUTSCHLAND!!!
    WWW.AMNESTY.DE
    Deine Rechte auf einen Blick
    Hier findest Du alle Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir haben die deutsche Übersetzung diskriminierungssensibel überarbeitet.
    Like
    1
    ·4Кб Просмотры
  • Vorbereitung für das Update: Behebung des Emoji-Bugs, neues Design und Switch Accounts Modul

    Liebe MeinVZ-Nutzerinnen und -Nutzer,

    wir möchten Sie über das bevorstehende Update von MeinVZ informieren, das einige aufregende Verbesserungen mit sich bringt. Neben der Behebung des Emoji-Bugs haben wir auch ein neues Design implementiert und ein Switch Accounts Modul hinzugefügt, um Ihr Nutzungserlebnis noch besser zu gestalten. Wir freuen uns, Ihnen diese Neuerungen vorzustellen.

    Behebung des Emoji-Bugs:
    Unser Entwicklerteam hat den Emoji-Bug identifiziert und eine umfassende Lösung entwickelt, um sicherzustellen, dass Emojis auf MeinVZ konsistent und korrekt angezeigt werden. Mit dem bevorstehenden Update können Sie wieder problemlos Emojis verwenden, um Ihre Gefühle und Gedanken auszudrücken.

    Neues Design:
    Wir haben auch ein neues Design für MeinVZ entwickelt, um eine modernere und benutzerfreundlichere Benutzeroberfläche zu bieten. Das überarbeitete Design bietet eine verbesserte Navigation, klarere Darstellung von Inhalten und eine ansprechendere visuelle Gestaltung. Wir sind zuversichtlich, dass Ihnen das neue Design gefallen wird und Ihr MeinVZ-Erlebnis noch angenehmer macht.

    Switch Accounts Modul:
    Mit dem neuen Switch Accounts Modul wird es Ihnen leichter gemacht, zwischen verschiedenen MeinVZ-Accounts zu wechseln. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie mehrere Konten haben, z. B. ein persönliches Konto und ein Geschäftskonto. Mit nur wenigen Klicks können Sie nahtlos zwischen den verschiedenen Accounts wechseln, ohne sich jedes Mal ab- und wieder anmelden zu müssen.

    Wir freuen uns darauf, Ihnen diese aufregenden Verbesserungen präsentieren zu können. Sobald das Update verfügbar ist, werden wir Sie umgehend benachrichtigen. Bitte halten Sie Ausschau nach weiteren Informationen und Anweisungen in den kommenden Tagen.

    Vielen Dank für Ihr Feedback.

    Ihr MeinVZ-Team
    Vorbereitung für das Update: Behebung des Emoji-Bugs, neues Design und Switch Accounts Modul Liebe MeinVZ-Nutzerinnen und -Nutzer, wir möchten Sie über das bevorstehende Update von MeinVZ informieren, das einige aufregende Verbesserungen mit sich bringt. Neben der Behebung des Emoji-Bugs haben wir auch ein neues Design implementiert und ein Switch Accounts Modul hinzugefügt, um Ihr Nutzungserlebnis noch besser zu gestalten. Wir freuen uns, Ihnen diese Neuerungen vorzustellen. Behebung des Emoji-Bugs: Unser Entwicklerteam hat den Emoji-Bug identifiziert und eine umfassende Lösung entwickelt, um sicherzustellen, dass Emojis auf MeinVZ konsistent und korrekt angezeigt werden. Mit dem bevorstehenden Update können Sie wieder problemlos Emojis verwenden, um Ihre Gefühle und Gedanken auszudrücken. Neues Design: Wir haben auch ein neues Design für MeinVZ entwickelt, um eine modernere und benutzerfreundlichere Benutzeroberfläche zu bieten. Das überarbeitete Design bietet eine verbesserte Navigation, klarere Darstellung von Inhalten und eine ansprechendere visuelle Gestaltung. Wir sind zuversichtlich, dass Ihnen das neue Design gefallen wird und Ihr MeinVZ-Erlebnis noch angenehmer macht. Switch Accounts Modul: Mit dem neuen Switch Accounts Modul wird es Ihnen leichter gemacht, zwischen verschiedenen MeinVZ-Accounts zu wechseln. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie mehrere Konten haben, z. B. ein persönliches Konto und ein Geschäftskonto. Mit nur wenigen Klicks können Sie nahtlos zwischen den verschiedenen Accounts wechseln, ohne sich jedes Mal ab- und wieder anmelden zu müssen. Wir freuen uns darauf, Ihnen diese aufregenden Verbesserungen präsentieren zu können. Sobald das Update verfügbar ist, werden wir Sie umgehend benachrichtigen. Bitte halten Sie Ausschau nach weiteren Informationen und Anweisungen in den kommenden Tagen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Ihr MeinVZ-Team
    Like
    6
    ·7Кб Просмотры
  • Allgemeinerklärung der Menschenrechte

    Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

    Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
    Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
    Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

    Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
    Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

    Artikel 5 (Verbot der Folter)
    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
    Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

    Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

    Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
    Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

    Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
    Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
    Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

    Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
    Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
    Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

    Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

    Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
    Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
    Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

    Artikel 14 (Asylrecht)
    Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
    Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

    Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
    Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
    Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

    Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
    Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
    Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
    Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

    Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
    Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
    Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

    Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

    Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
    Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
    Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

    Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
    Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
    Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
    Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

    Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
    Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

    Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
    Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
    Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
    Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
    Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

    Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
    Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

    Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
    Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
    Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

    Artikel 26 (Recht auf Bildung)
    Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
    Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
    Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.

    Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
    Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
    Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

    Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
    Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

    Artikel 29 (Grundpflichten)
    Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
    Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
    Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

    Artikel 30 (Auslegungsregel)
    Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
    Allgemeinerklärung der Menschenrechte 💛🧡💚💙💜❤️ Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung) Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. Artikel 5 (Verbot der Folter) Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson) Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz) Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung) Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren) Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 (Unschuldsvermutung) Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen) Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 (Asylrecht) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Artikel 16 (Eheschließung, Familie) Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 (Recht auf Eigentum) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit) Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit) Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 (Recht auf Bildung) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll. Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung) Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 (Grundpflichten) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 (Auslegungsregel) Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
    Like
    1
    ·6Кб Просмотры
Расширенные страницы
meinVZ https://meinvz.eu