Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte?fbclid=IwAR0KVyCJE0QvldlVpCKWB5koEkadOaiWsZ1fQuRAtkpIC8qjzeFXnW6ZCn8
ABER NICH IN DEUTSCHLAND!!!
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte?fbclid=IwAR0KVyCJE0QvldlVpCKWB5koEkadOaiWsZ1fQuRAtkpIC8qjzeFXnW6ZCn8
ABER NICH IN DEUTSCHLAND!!!
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
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ABER NICH IN DEUTSCHLAND!!!
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